Kurtaxe Glowe

Die Gemeinde Glowe erhebt eine Kurabgabe. Die Höhe richtet sich nach der Dauer Ihres Aufenthaltes. Die folgenden Preise (gültig ab 01.01.2023) gelten pro Person und Tag (An- und Abreisetag gelten als ein Tag).

voll ermäßigt
Hauptsaison (01. Mai bis 30. Sep) 2,00 € 1,50 €
Nebensaison (01. Okt bis 30. Apr) 1,50 € 1,00 €
Hundehalter zusätzlich je Hund 0,50 €  –

Die Kurtaxe Glowe wird für folgende Personen ermäßigt

  • Kinder in Begleitung ihrer Eltern vom Beginn des 13. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres.
  • Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.
  • Schwerbehinderte mit mehr als 50% Behinderung, sofern sie den Behindertenausweis vorlegen.
  • Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.
  • Rentner und im Vorruhestand befindliche Personen, die ihren Rentennachweis bzw. Vorruhestandsnachweis vorlegen.

Folgende Personen sind von der Entrichtung der Kurabgabe befreit:

  • Kinder unter 12 Jahren.
  • Schwerbehinderte und Schwerkriegsbeschädigte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 100 % beträgt, soweit sie selbst die Kosten des Aufenthaltes in voller Höhe tragen (Selbstzahler).
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerkriegsbeschädigten, die lt. amtlichem Ausweis auf völlig ständige Begleitung angewiesen sind.

Alle aufgeführten Informationen stammen aus der „Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Glowe“. Die vollständige Satzung können Sie hier einsehen.

Weitere Informationen zur Kurtaxe Glowe

Gemeinde Glowe
Boddenmarkt 1
18551 Glowe
Tel:  038 302 – 52 21
Fax: 038 302 – 52 52
Email: info@glowe.de