Stand: 09.05.2022 – Bei Ostseedomicile ist uns die Gesundheit und Sicherheit unserer Gäste von größter Bedeutung. Selbstverständlich ist unser Reinigungsteam für die aktuelle Lage sensibilisiert und achtet verstärkt auf die intensive Reinigung der Ferienunterkünfte.
Es dürfen Gäste zu touristischen Zwecken beherbergt werden. Es bestehen keine Einschränkungen für die Beherbergung.
Anreisetest: Sofern ein Tests erforderlich ist, muss jeder Gast ab 7 Jahren vor Anreise einen negativen Corona-Test nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Weitere Tests: Sofern ein Tests erforderlich ist, muss ein negativer Test während des Aufenthaltes alle drei Tage (jedoch max. 2 x pro Woche) aktualisiert werden.
Akzeptierte Tests: Erlaubte Tests sind PCR-Tests, PoC-Antigen-Tests und Selbsttests.
Wichtige Hinweise zu Selbsttests: Selbsttests gelten nur, sofern berechtigte Personen diesen beaufsichtigen und bescheinigen. Selbsttests müssen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen sein.
Testbescheinigung: Die Bescheinigung muss Ort und Name der Teststelle, Datum und Uhrzeit des Abstrichs, Name und Anschrift der oder des Getesteten, Testergebnis, Art und Name des Tests (durch BfArM zugelassen) enthalten.
Begriffsdefinitionen:
Corona-Testzentren finden Sie unter www.mv-corona.de/testzentrum.
Sollte es ein Beherbergungsverbot bzw. Vermietungsverbot für Ihren gebuchten Reisezeitraum für Rügen bzw. Usedom geben, können Sie Ihre Buchung selbstverständlich kostenlos umbuchen oder stornieren. Die bereits gezahlten Beträge werden erstattet.
Bitte beachten Sie, dass wir trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die Aktualität und Korrektheit der hier dargestellten Informationen geben können. Es gilt die jeweils aktuell gültige Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
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