Kurtaxe Glowe
Die Gemeinde Glowe erhebt eine Kurabgabe. Die Höhe richtet sich nach der Dauer Ihres Aufenthaltes. Die folgenden Preise gelten pro Person und Tag (An- und Abreisetag gelten als ein Tag).
voll | ermäßigt | |
Hauptsaison (01. Mai bis 30. Sep) | 1,50 € | 1,00 € |
Nebensaison (01. Okt bis 30. Apr) | 1,00 € | 0,50 |
Hundehalter zusätzlich je Hund | 0,50 € | nicht möglich |
Die Kurtaxe Glowe wird für folgende Personen ermäßigt:
1. Kinder in Begleitung ihrer Eltern vom Beginn des 13. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres,
2. Schüler, Auzubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden,
(…)
5. Rentner und im Vorruhestand befindliche Personen, die ihren Rentennachweis bzw. Vorruhestandsnachweis vorlegen.

Strand in Glowe auf Rügen | (c) ostseedomicile.de
Folgende Personen sind von der Entrichtung der Kurabgabe befreit:
1. Kinder unter 12 (zwölf) Jahren,
2. Jede 5. und weitere Person einer Familie (ab. 3. Kind frei). (…)
Alle aufgeführten Informationen stammen aus der „Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Glowe“. Die vollständige Satzung können Sie hier einsehen.
Weitere Informationen zur Kurtaxe Glowe
Gemeinde Glowe
Hauptraße 73
18551 Glowe
Tel: 038 302 – 52 21
Fax: 038 302 – 52 52
Email: gemeinde-glowe@t-online.de